Allgemeines – Kosten
Die Psychotherapie dauert so lange als notwendig und so kurz als möglich.
Die Frequenz der Gespräche ist meist ein Mal wöchentlich oder ein Mal alle zwei Wochen. Ein größerer Abstand ist je nach Wunsch und Notwendigkeit ebenso vereinbar.
Vorzüge der Einzeltherapie:
Es entsteht eine intensive therapeutische Beziehung, die nicht geteilt werden muß.
Es fällt oft leichter Themen an- oder auszusprechen, die Scham und/oder Angst ist meist geringer als in der Gruppe.
Der Therapeutin ist es möglich individueller auf Themen einzugehen, ein therapeutischer Erfolg stellt sich oft früher ein.
Flexiblere Terminvereinbarung.
Vorzüge der Gruppentherapie:
Eine Gruppe stärkt die Selbsthilfekräfte und fördert das Erleben der Selbstwirksamkeit.
Beziehungsmuster werden manchmal in der Gruppe deutlicher erkennbar.
Die Gruppe bietet einen größeren Ressourcenpool aus dem jeder Einzelne schöpfen kann.
Geringere Therapiekosten.
Kosten:
Eine Sitzung beträgt 50 Minuten. Doppeleinheiten sind möglich.
Das Honorar beträgt pro Sitzungseinheit:
- Psychotherapie 90.- €
- Gruppentherapie 45.- €
- Supervision 80.- €
- Coaching 100.- €
Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassen ist bei Vorliegen einer psychischen Störung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn (Diagnose nach ICD 10) möglich. Der Kostenzuschuss beträgt je nach Krankenkassa zumindest 21,80 Euro pro Therapieeinheit.
Kassenfinanzierte Psychotherapie: die Psychotherapie kann bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung, zur Gänze von den Krankenkassen finanziert werden. Verfügbare Plätze je nach Möglichkeit, die kassenfinanzierte Psychotherapie ist rationiert. Es kann zu Wartelisten kommen.
Der Kostenzuschuss durch die Krankenkassen, sowie die kassenfinanzierte Psychotherapie kann für Erwachsene, Kinder und Jugendliche für Einzeltherapie sowie für Gruppentherapie beantragt werden.
Zusammenarbeit im Bereich der Kinder- Jugend- und Familientherapie mit demAmt für Jugend und Familie – MA 11. Hier ist nach Absprache eine Kostenübernahme der Psychotherapie möglich.
Psychotherapie für Flüchtlingskinder sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kann, je nach Asylstatus finanziert werden. Es besteht eine Zusammenarbeit mit betreuenden Sozialinstitutionen.
Absageregelung: Eine Sitzung kann bis am Vortag abgesagt werden, andernfalls wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.